Storebrand SICAV hat Fund Rock Management Company S.A. zu ihrer designierten Verwaltungsgesellschaft ernannt, und außerdem hat Fund Rock Storebrand Asset Management AS und SKAGEN AS zu ihren Anlageverwaltern bestimmt.
Die Informationen in diesem Dokument sind als Zusammenfassung der Anlegerrechte im Sinne der Verordnung der Europäischen Union über den grenzüberschreitenden Vertrieb (EU 2019/1156) gedacht.
Sollten Sie weitere Informationen zu den Bedingungen Ihrer Anlage benötigen, lesen Sie bitte den Prospekt.
Die [auf dieser Webseite] verwendeten Begriffe in Großbuchstaben haben die gleiche Bedeutung wie im Fondsprospekt (der "Prospekt").
Rechte des Anlegers
1. Rechte der Anteilseigner
Wenn Sie ein Anteilsinhaber eines Teilfonds des Fonds sind und diese Anteile auf Ihren Namen im entsprechenden Anteilsinhaberregister eingetragen sind, haben Sie bestimmte Anteilsinhaberrechte, die Sie ausüben können. Dies kann Rechte auf die von der Verwaltungsgesellschaft beschlossenen
Dividenden oder auf einen Teil des Nettoerlöses bei der Liquidation des Fonds beinhalten.
Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Anteilinhaber sind im Prospekt und in den Gründungsdokumenten des Fonds enthalten.
2. Anlegerrechte im Rahmen Ihres Vertrags mit dem Fonds
Als Anleger des Fonds und je nachdem, wie Sie investiert haben, haben Sie möglicherweise bestimmte Anlegerrechte, die sich aus einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Fonds ergeben.
Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten entnehmen Sie bitte insbesondere dem Prospekt und den Vertragsunterlagen, die Sie für Ihre Anlage ausgefüllt haben.
3. Zusätzliche Anlegerrechte, die sich aus lokalen Gesetzen ergeben
Je nachdem, wie Sie in den Fonds investiert haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte inländische Schutzmaßnahmen und Rechte auf Entschädigungsansprüche, die sich aus Ihrer lokalen
Gesetzgebung ergeben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie auf Ihrer lokalen Website für Anlegerentschädigung, sofern vorhanden.
4. Kollektiver Rechtsschutz
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Schaden erlitten haben, haben Sie möglicherweise das Recht, auf kollektiver Basis über einen kollektiven Rechtsbehelfsmechanismus, der in Ihrer örtlichen Gerichtsbarkeit zur Verfügung steht, Wiedergutmachung zu verlangen.
Die Verfügbarkeit des Zugangs zu einem lokalen kollektiven Rechtsschutzmechanismus hängt von der Gerichtsbarkeit ab, in der Sie ansässig sind, vom Ort des mit dem Fonds geschlossenen Vertrags und davon, wie Sie in den Fonds investiert haben.
Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen Aufsichtsbehörde.
Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften erlassen, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, EU-weit Verbandsklagen zu erheben. Dieses Gesetz soll bis Ende Dezember 2022 in lokales Recht umgesetzt werden, und wir werden diese Zusammenfassung zu gegebener Zeit mit weiteren Rechten aktualisieren, sobald sie sich ergeben.